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   BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09   

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BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09 (https://dejure.org/2010,2939)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2010 - 6 P 1.09 (https://dejure.org/2010,2939)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 (https://dejure.org/2010,2939)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    SächsPersVG § 45; SächsRKG a. F. § 6
    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld oder Reisekostenvergütung; Wegstreckenentschädigung; triftiger Grund; Anerkennung eines Kraftfahrzeuges als im überwiegenden dienstlichen Interesse gehalten.;

  • openjur.de

    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld oder Reisekostenvergütung; Wegstreckenentschädigung; triftiger Grund; Anerkennung eines Kraftfahrzeuges als im überwiegenden dienstlichen Interesse gehalten.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SächsPersVG § 45

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 S 1 PersVG SN, § 45 Abs 1 S 2 PersVG SN, § 6 Abs 2 S 1 RKG SN
    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld oder Reisekostenvergütung; Wegstreckenentschädigung

  • Wolters Kluwer

    Reisekostenvergütung bei Fahrten zwischen Wohnort und Geschäftsstelle für überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Voraussetzungen für die Wegstreckenentschädigung; Anspruch auf Erstattung von Reisekosten bei Benutzung eines privaten PKW; ...

  • rewis.io

    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld oder Reisekostenvergütung; Wegstreckenentschädigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld oder Reisekostenvergütung; Wegstreckenentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisekostenvergütung bei Fahrten zwischen Wohnort und Geschäftsstelle für überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Voraussetzungen für die Wegstreckenentschädigung; Anspruch auf Erstattung von Reisekosten bei Benutzung eines privaten PKW; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 369 (Ls.)
  • DÖV 2010, 613
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09
    Ist dieser weder mit dem Wohnort noch mit dem Sitz der bisherigen Dienststelle identisch, so handelt es sich um einen Aufwand, der ohne die fragliche Tätigkeit für die Personalvertretung nicht entstanden wäre (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 13 f.).

    Wird der Vorsitzende des Hauptpersonalrats wegen Art und Umfang der ihm obliegenden Aufgaben von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt, dann gebietet es schon seine maßgebliche Beteiligung an der Führung der laufenden Geschäfte (§§ 33, 34, 46 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 55 SächsPersVG), dass er sich täglich an den Sitz des Hauptpersonalrats begibt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 13, vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 3 und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 15).

    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17, vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 19 ff. und vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - juris Rn. 5 ff.; ebenso zum Sächsischen Landesrecht: OVG Bautzen, Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - PersR 1999, 498 und vom 9. Oktober 2008 - PL 9 A 219/08 - juris Rn. 7 f.).

  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09
    Allein die Regelmäßigkeit und Häufigkeit von dienstlich veranlassten Reisen des Beamten führen nicht dazu, diesen die Eigenschaft als Dienstreisen abzusprechen (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 111 S. 98 ff. und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 = Buchholz 263 LReisekostenR Nr. 2 S. 3 f.).
  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09
    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17, vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 19 ff. und vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - juris Rn. 5 ff.; ebenso zum Sächsischen Landesrecht: OVG Bautzen, Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - PersR 1999, 498 und vom 9. Oktober 2008 - PL 9 A 219/08 - juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09
    Wird der Vorsitzende des Hauptpersonalrats wegen Art und Umfang der ihm obliegenden Aufgaben von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt, dann gebietet es schon seine maßgebliche Beteiligung an der Führung der laufenden Geschäfte (§§ 33, 34, 46 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 55 SächsPersVG), dass er sich täglich an den Sitz des Hauptpersonalrats begibt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 13, vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 3 und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 15).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09
    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17, vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 19 ff. und vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - juris Rn. 5 ff.; ebenso zum Sächsischen Landesrecht: OVG Bautzen, Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - PersR 1999, 498 und vom 9. Oktober 2008 - PL 9 A 219/08 - juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84

    Dienstort eines Beamten - Politische Gemeinde - Sitz der Dienststelle

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09
    Allein die Regelmäßigkeit und Häufigkeit von dienstlich veranlassten Reisen des Beamten führen nicht dazu, diesen die Eigenschaft als Dienstreisen abzusprechen (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 111 S. 98 ff. und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 = Buchholz 263 LReisekostenR Nr. 2 S. 3 f.).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 C 11.91

    Ständiger Beschäftigungsort - Planstellenbehörde - Reisekosten - Neuer Dienstort

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09
    Weicht dagegen der ständige Beschäftigungsort des Beamten vom Ort seiner Planstellendienststelle ab und geht hierdurch jeglicher tatsächliche Bezug zu dieser Dienststelle verloren, bestimmt sich für die Dauer der örtlichen Divergenz der reisekostenrechtliche Dienstort des Beamten allein nach seinem ständigen Beschäftigungsort (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 C 11.91 - BVerwGE 94, 364 = Buchholz 260 § 2 BRKG Nr. 2 S. 3 f.).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 6 P 6.04

    Freigestellte Mitglieder von Personalvertretungen; Fahrten zum Sitz der

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09
    Wird der Vorsitzende des Hauptpersonalrats wegen Art und Umfang der ihm obliegenden Aufgaben von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt, dann gebietet es schon seine maßgebliche Beteiligung an der Führung der laufenden Geschäfte (§§ 33, 34, 46 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 55 SächsPersVG), dass er sich täglich an den Sitz des Hauptpersonalrats begibt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 13, vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 3 und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 30.07.2008 - PL 9 A 165/08

    Personalvertretungsrecht; Reisekosten; triftiger Grund; dienstliches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09
    - Sächsisches OVG - 30.07.2008 - AZ: OVG PL 9 A 165/08.
  • OVG Sachsen, 09.10.2008 - PL 9 A 219/08

    Personalvertretungsrecht; Reisekosten; triftiger Grund; Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09
    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17, vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 19 ff. und vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - juris Rn. 5 ff.; ebenso zum Sächsischen Landesrecht: OVG Bautzen, Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - PersR 1999, 498 und vom 9. Oktober 2008 - PL 9 A 219/08 - juris Rn. 7 f.).
  • OVG Sachsen, 13.10.1998 - P 5 S 16/96
  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder; Fahrten zwischen Wohnung

    Unterfall sind die Reisekosten, für welche § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG mit der Verweisung auf das Bundesreisekostengesetz eine ergänzende Regelung bereit hält (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 13 und vom 28. Januar 2010 - BVerwG 6 P 1.09 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 12).

    Wird der Vorsitzende des Personalrats wegen Art und Umfang der ihm obliegenden Aufgaben von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt, dann gebietet es schon seine maßgebliche Beteiligung an der Führung der laufenden Geschäfte (§§ 32, 46 Abs. 3 Satz 1 und 2 BPersVG), dass er sich täglich an den Sitz des Personalrats begibt (vgl. Beschlüsse vom 25. November 2004 a.a.O., vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 15 und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 14).

    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17, vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 19 ff., vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 5 ff. und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 16).

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    der Ort, an dem der Beschäftigte längere Zeit hindurch ständig oder überwiegend Dienst leisten muss (vgl. BVerwG 14. Februar 1990 - 6 P 13.88 - zu II der Gründe, AP BPersVG § 44 Nr. 7; 15. Dezember 1993 - 10 C 11.91 - BVerwGE 94, 364; 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 - Buchholz 251.91 SächsPersVG § 45 Nr. 1) .

    Dies führt zur entsprechenden Anwendung der Regelungen über das Trennungsgeld (BVerwG 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 - Rn. 16, Buchholz 251.91 SächsPersVG § 45 Nr. 1) .

  • BVerwG, 01.03.2018 - 5 P 5.17

    Benachteilungsverbot; Fahrten zum Sitz des Personalrats; Freigestellte

    Die Verfahrensbeteiligten streiten zu Recht nicht darüber, dass § 45 Abs. 1 Satz 2 SächsRKG auch die Kosten für arbeitstägliche Fahrten freigestellter Mitglieder des Personalrats zwischen Wohnung und Sitz des Personalrats außerhalb des Wohnortes und des bisherigen Beschäftigungsortes erfasst (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 12 ff. und vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 8) und dass der Antragsteller nach den den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt war und - worüber Einigkeit besteht - noch ist (§ 46 Abs. 3 SächsPersVG).

    Zwar steht freigestellten Mitgliedern des Personalrats nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz des Personalrats Trennungsgeld zu, so dass sie für arbeitstägliche Fahrten zwischen ihrer Wohnung und dem Sitz des Personalrats Kostenerstattung grundsätzlich in entsprechender Anwendung des Trennungsgeldrechts beanspruchen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 16 und vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 12 f., jeweils m.w.N.).

    Ausgeschlossen ist mithin die Erstattung von Fahrtkosten, die auch für jeden Beschäftigten ohne Personalratsamt anfallen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 14 und vom 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 12 f.).

  • OVG Sachsen, 16.03.2015 - 9 A 240/13

    Reisekosten von überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern für Fahrten

    Dies führt zu einer entsprechenden Anwendung der Regelungen über das Trennungsgeld ( BVerwG, Beschl. v. 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 -, Rn. 16; Beschl. v. 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, Rn. 9; SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2012 a. a. O. Rn. 34, 42).

    Maßgeblich kommt es auf den Ort der ständigen Beschäftigung an ( BVerwG, Beschl. v. 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 -, Rn. 18; Beschl. v. 21. Juli 2007 - 6 PB 5.06 -, [...] Rn. 21; Beschl. v. 14. Februar 1990 - 6 P 13.88 -, Rn. 16 f.; SächsOVG, Beschl. v. 9. Oktober 2008 - PL 9 A 219/08 -, Rn. 8).

  • BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12

    Erstattung von Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 28. Januar 2010 - BVerwG 6 P 1.09 - (Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1) im Detail ausgeführt, dass die Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 1 SächsRKG a.F., die in ihrem Kern in § 5 Abs. 2 SächsRKG überführt worden ist, auf einen pauschalisierten Aufwendungsersatz zielt, der die durchschnittlichen Kosten des Betriebs und der Instandhaltung voll, dagegen diejenigen der Kraftfahrzeughaltung nur anteilig abdecken soll (a.a.O. Rn. 31).
  • OVG Sachsen, 16.03.2015 - PL 9 A 240/13

    Reisekosten von überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern für Fahrten

    Dies führt zu einer entsprechenden Anwendung der Regelungen über das Trennungsgeld (BVerwG, Beschl. v. 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, Rn. 9; SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2012 a. a. O. Rn. 34, 42).

    Maßgeblich kommt es auf den Ort der ständigen Beschäftigung an (BVerwG, Beschl. v. 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 21. Juli 2007 - 6 PB 5.06 -, juris Rn. 21; Beschl. v. 14. Februar 1990 - 6 P 13.88 -, juris Rn. 16 f.; SächsOVG, Beschl. v. 9. Oktober 2008 - PL 9 A 219/08 -, juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen, 11.09.2012 - PL 9 A 403/09

    Reisekosten, Trennungsgeld, Personalrat

    Denn er kann insoweit davon ausgehen, dass die genutzten Pkw nicht nur aus dienstlichem Anlass, sondern auch für private Zwecke genutzt werden (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 - juris).
  • VG Greifswald, 16.11.2020 - 7 A 1775/19

    Erstattung von Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder im

    Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010, Az.: 6 P 1/09, sei mit Erlass vom 24. August 2018 geregelt worden, dass freigestellten Personalvertretungsmitgliedern wegen Ausübung ihrer Tätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Personalvertretung Trennungsgeld für die ihnen dadurch entstehenden notwendigen Aufwendungen unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnisse zustehe.
  • BVerwG, 06.01.2009 - 6 PB 23.08
    Das Beschwerdeverfahren wird nunmehr unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 P 1.09 fortgesetzt.
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